Nachrichten für Außenhandel (NfA)

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Indonesien: Luxussteuer steigt auf 200%
Erscheinungsdatum Website: 09.10.2009 11:50:02
Erscheinungsdatum Publikation: 12.10.2009
Neue Gesetze stoßen auf gemischte Reaktionen / Klare Regeln für Regionalsteuern / Von Necip Bagoglu
JAKARTA (NfA/gtai)--Die ab 2010 geltenden neuen indonesischen Steuergesetze haben in Geschäftskreisen unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Das Regionalverwaltungssteuergesetz regelt Obergrenzen und Bandbreite der jenigen Steuern, die durch die Regionalverwaltungen erhoben werden. Ziel ist mehr Transparenz und Berechenbarkeit. Ein weiteres Gesetz reformiert die Mehrwert- und Luxussteuer. Dabei wurde die mögliche Obergrenze der Luxussteuer von bisher 75% deutlich auf 200% angehoben.
Insbesondere das Regional Government Tax Law hat in Geschäftskreisen unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Mit dem neuen Gesetz will die Regierung die Finanzlage der örtlichen Verwaltungen verbessern. Zudem soll das Gesetz mittels der Festlegung von zulässigen Besteuerungstatbeständen und Steuerhöchstgrenzen und -bandbreiten die bisher unkontrollierte und teilweise willkürliche Eintreibung von Abgaben durch die Regionalverwaltungen beenden. Wegen unzureichender gesetzlicher Begrenzungen hatten die örtlichen Verwaltungen in der Vergangenheit mit unterschiedlichen Steuersätzen und undurchsichtigen Erhebungsverfahren zur Verunsicherung der Steuerzahler beigetragen.
Das Regional Government Tax Law setzt die Steuertatbestände für die Regionalverwaltungen neu fest. Hierbei fügt es dem Tatbestandskatalog einige bisher nicht vorhandene Positionen hinzu, wie beispielweise den Grunderwerb in dörflichen Gemeinden. Zukünftig dürfen die örtlichen Administrationen unter anderem Kraftfahrzeuge, Kraftstoffe, Zigaretten, Hotel- und Restaurantdienste, Bergwerke, Werbemaßnahmen und den Grunderwerb besteuern, wobei die gesetzlich vorgeschriebenen Steuerobergrenzen oder -bandbreiten einzuhalten sind. Das neue Gesetz tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft. Eine Ausnahme gilt für die Tabaksteuer, die erst ab dem 2014 zur Anwendung kommen soll.
Die beim Kfz-Erwerb an die regionalen Verwaltungen zu entrichtenden Steuern gelten grundsätzlich für private Fahrzeuge. Für öffentliche Fahrzeuge und schwere Arbeitsmaschinen kommen niedrigere Erhebungssätze zur Anwendung. Laut Gesetz sollen 10% der Steuereinnahmen aus dem Kfz-Bereich für den Bau und die Reparatur von Straßen sowie den Ausbau von Massentransportsystemen verwendet werden. Bei der Kraftstoffbesteuerung für Fahrzeuge des öffentlichen Transports gilt ein um 50% ermäßigter Steuersatz.
Die Reaktionen auf die neuen Regelungen sind unterschiedlich. Während die meisten Geschäftsleute die neuen Bestimmungen wegen der höheren Berechenbarkeit der Steuerlast grundsätzlich begrüßten werden, sind auch skeptische Stimmen zu hören. Kritik kommt vor allem von der Indonesian Hotel and Restaurant Association (IHRI). Die mit 75% festgesetzte Obergrenze für die Besteuerung von Dienstleistungen der Vergnügungseinrichtungen, wie Nachtclubs, Bars und Massagesalons, könnte wegen überhöhter Kosten zur Schließung dieser Etablissements und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen führen.
Industrievertreter kritisierten auch die höhere Kfz-Besteuerung beim Besitz von mehr als einem Fahrzeug. Dies würde den Kfz-Absatz erschweren. Unterdessen bleibt die Besteuerung des Kfz-Erwerbs unklar. Sollte bei der erhöhten Besteuerung von mehr als einem Fahrzeug nicht nur die Adresse, sondern auch der Halter maßgeblich sein, könnte durch die "Umverteilung" der Eigentümerschaft auf die einzelnen Familienmitglieder eine höhere Besteuerung umgangen werden. Branchenvertreter erwarten von der noch ausstehenden Durchführungsverordnung zum Gesetz die notwendigen Erläuterungen zur praktischen Anwendung.
Das Parlament verabschiedete darüber hinaus ein Gesetz, welches die bisherigen Bestimmungen für die Erhebung der Mehrwertsteuer und Luxussteuer umfassend reformiert. Die neuen Regeln treten zum 1. April 2010 in Kraft. Das Gesetz hebt den Höchstsatz für die Luxussteuer von bisher 75% auf 200% kräftig an. Die Untergrenze bleibt auch zukünftig bei 10%. Als Luxusgüter definiert das Gesetz solche Waren und Dienstleistungen, die über die Grundversorgung hinausgehen. Eine detaillierte Kategorisierung soll durch eine Durchführungsverordnung erfolgen. Betroffen von der erhöhten Luxussteuer sind voraussichtlich auch importierte Kraftfahrzeuge der Oberklasse, die unter anderem aus Deutschland bezogen werden.
Der Regelsatz für die Mehrwertsteuer bleibt weiterhin bei 10%. Die Regierung erhält jedoch die Möglichkeit, in Abhängigkeit von der Wirtschaftsentwicklung diesen Satz bis auf 15% zu erhöhen oder auf 5% zu senken. Allerdings bedarf solch eine Entscheidung der Bestätigung durch das Parlament. Grundversorgungsgüter, wie Fleisch, Milch, Eier, Obst und Gemüse, sind von der Mehrwertsteuer befreit. Einige Bergwerks- beziehungsweise Mineralerzeugnisse, wie Kohle, Rohöl, Zinn, Kupfer, Nickel, Bauxit und Silber, sind gleichfalls von der Mehrwertsteuer ausgenommen, ebenso wie Lebensmittel und Getränke, die in Hotels und Restaurants angeboten werden.
Auch von der Mehrwertsteuer befreit wurden bestimmte Finanztransaktionen. Hiervon profitieren vor allem islamische Finanzinstitute, die nach den Bestimmungen des religiösen Shariah-Gesetzes operieren. Eine Erleichterung bringt das neue Gesetz zudem für ausländische Touristen, die über die Flughäfen des Landes ausreisen. Sie können bei der Ausreise eine Rückerstattung der bei ihren Käufen in Indonesien einbehaltenen Mehrwertsteuer und Luxussteuer beantragen, was bislang nicht möglich war. Voraussetzung für diesen Tax-Refund ist ein Mindesteinkaufswert von 500.000 Rupiah (35 EUR) pro Person.
N.B./NfA/12.10.2009