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Kabinett beschließt Reform des Baugesetzbuchs

Erscheinungsdatum Website: 06.09.2024 19:50:01
Erscheinungsdatum Publikation: 09.09.2024

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BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeskabinett hat Entwurf einer Baugesetzbuchnovelle beschlossen, die laut Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) Städte und Dörfer lebenswerter und schnelles und einfaches Bauen von neuem Wohnraum möglich machen soll. "Dieses überarbeitete Baugesetzbuch ist systematischer, effizienter und moderner", sagte Geywitz. Künftig sollten unter anderem in Gebieten, wo Wohnungen schwer zu bekommen sind, Gebäude leichter erweitert werden können, insbesondere durch Aufstockung, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden müsse. "Wir fördern das Wohneigentum und schützen die Mieter vor Verdrängung", betonte sie zudem. Außerdem werde für mehr Tempo beim Planen und Bauen gesorgt.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört laut Bauministerium eine Sonderregelung zum schnelleren Wohnungsbau. Er werde in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt, indem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden müsse. Dieser "Bauturbo" hat laut den Angaben gegenüber bisherigen Regelungen eine längere Befristung bis 2027. Erweiterungen von Gebäuden sollen künftig überall und nicht mehr nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich sein, insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss.

Es soll auch leichter verdichtet gebaut werden können, etwa in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen. Mithilfe der sogenannten Baulandumlegung können Gemeinden zudem bis dahin nur schlecht nutzbare Grundstücke entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach Maßgaben des Baugesetzbuchs neugestalten oder vorbereiten. Dieses Instrument solle genutzt werden, um auf mehr Flächen sozialen Wohnraum zu schaffen. Vorgesehen ist auch eine Stärkung kommunaler Vorkaufsrechte, die zukünftig ausgeübt werden können, wenn alle Eigentumswohnungen auf einem Grundstück in einem gemeinsamen Kaufvertrag verkauft werden sollen.

Das Instrument des Umwandlungsschutzes wird außerdem bis Ende 2027 verlängert. Damit können die Länder in besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen. Bebauungspläne sollen die Gemeinden zudem im Regelfall künftig innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen. Der Umfang des Umweltberichts soll zudem auf einen angemessenen Umfang im Verhältnis zur Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden. Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können.

Zur Stärkung der Klimaanpassung sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts auch zum Beispiel die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines Gründaches. Weitentwickelt würden auch die Regelungen für die Ausweisung von Windenergiegebieten. Unter anderem sollen Geothermie-Anlagen künftig auch da gebaut werden, wo noch kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt sowie auch außerhalb von Ortsteilen. Mit der Novelle des Städtebaurechts soll ferner eine eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung eingeführt werden.

DJG/ank/apo/09.09.2024

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